Das erste TrainingSie sind neugierig, wie ein Training aussehen könnte. Eines kann ich vorneweg versprechen, vergessen Sie jegliches Training mit veralteten Reizstromgeräten... AmpliTrain ist nicht nur auf dem Papier, sondern auch in Wirklichkeit ganz anders. In dieser Mission bin ich derzeit auch unterwegs, ich berate Praxen, Studios und Privatpersonen beim Aufbau eines Trainingscenters. Für diesen Zweck habe ich das med.impuls Netzwerk gegründet. Anfragen für Probetrainings leite ich derzeit an ein Studio in Ihrer Nähe weiter. Auf Ihren Anruf freue ich mich dennoch. Gerne erkläre ich Ihnen, worin die tatsächlichen Unterschiede der verschiedenen Stromarten liegen und wie man deren Vorteile am besten für sich nutzt. Im folgenden ein paar Infos zu einem Probetraining:Trainingskleidung:Für das AmpliTrain EMS-Training wird folgendes benötigt:
Trainingskleidung wird in Form einer Unterziehkleidung gestellt. Darüber wird der Elektrodenanzug angezogen. Trainingsvoraussetzung:Sie müssen bei Trainingsbeginn uneingeschränkt sportfähig sein. Dies liegt in Ihrer Verantwortung! Die Handhabung des Geräts und auch der Strom gelten als vollkommen sicher. Es geht hier rein darum, dass es sich um eine sportliche Betätigung mit intensiver Kreislaufbeanspruchung geht. Im Zweifel wird ein Arzt hinzugezogen um die allgemeine Sporttauglichkeit zu bescheinigen. Schwangere und Menschen mit Herzschrittmacher dürfen nicht trainieren. Bei Jugendlichen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Im Leistungssportbereich genügt die Absprache mit dem Trainer. Steuerlicher Tipp:Wer sich sportlich betätigt und etwas für die Gesundheit tun will, der kann hier durchaus auch bei der Steuer profitieren. Zwar kann derzeit noch nicht jeder sein sportliches Training von der Steuer absetzen, doch viele Menschen haben bereits heute –ohne, dass sie es wissen- die Möglichkeit die Kosten für den Sport bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierzu gibt es mittlerweile sogar Urteile (Finanzgericht München / Az. 1 K 2183/07), die sich für die Förderung auch von Seiten des Fiskus ausgesprochen haben. So kann beispielsweise das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. |
Termin Hotline:08642 / 59 7 59 88
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